Ökosoziale Steuerreform - Steuernews
Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll.
Elektroautos sind immer häufiger im Straßenbild zu entdecken und stellen für den Nahverkehr mittlerweile eine vollwertige Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen dar. Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen für Unternehmer und Private vorsieht, zur Verfügung.
Das zweite E-Mobilitätsprogramm 2019-2020 mit einem Volumen von € 93 Mio wird vom Bund und von den Autoimporteuren finanziert. Die Abwicklung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) und gilt sowohl für Betriebe als auch für Privatpersonen. Die Einreichung für die Förderaktion Elektro-PKW, die seit 1.3.2019 online möglich ist, verläuft in einem 2-stufigen Verfahren:
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines (festgesetzten) E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure.
Neben einem entsprechenden Aufkleber, der am geförderten PKW angebracht ist, gilt es zu beachten, dass die vierjährige Behaltedauer und der Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern stichprobenartig kontrolliert wird.
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW, E-Mopeds/Motorräder und E-Transporträder. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge mit aus Strom erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb sind ausgeschlossen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf € 50.000 nicht überschreiten.
Bundesförderung für E-Fahrzeug | |
€ 1.500 | Elektro- und Brennstoffzellen |
€ 750 | Plug-In-Hybrid und Range Extender + Reichweitenverlängerer |
€ 500 | E-Motorrad |
€ 350 | E-Moped |
€ 200 | E-Transportrad |
Bundesförderung für E-Ladestation | |
€ 200 | Intelligentes Ladekabel |
€ 200 | Wallbox (Heimladestation in Ein-/Zweifamilienhaus |
€ 600 | Wallbox in Mehrparteienhaus |
Hinweis: für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs zur Privatnutzung, die in Niederösterreich angemeldet werden, gibt es zusätzlich eine Landesförderung NÖ bis zu € 1.000!
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Die Förderhöhe ist ident mit jener der Privatpersonen, wobei der Bruttolistenpreis € 60.000 nicht überschreiten darf.
Aus steuerlicher Sicht sprechen mehrere Gründe für den Umstieg auf Elektromobilität. Neben dem Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer bestehen noch folgende Vorteile:
Elektro-PKW | PKW mit Verbrennungsmotor | |
Netto-Listenpreis | 33.583 | 33.583 |
Händlerförderung | -1.500 | |
20% USt | 0 | 6.717 |
NoVA | 0 | 2.588 |
Brutto-Listenpreis | 32.083 | 42.888 |
Bundesförderung | -1.500 | |
Endpreis | 30.583 | 42.888 |
Differenz/Ersparnis | 12.305 |
Stand: 25. Juni 2019
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