7. Last Minute - 31.12.2020 - Steuernews
In der Vorweihnachtszeit wird ja traditionell viel gespendet.
Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen seit jeher der GSVG-Beitragspflicht. Bereits seit 1.1.2016 müssen diese Ausschüttungen verpflichtend bei der Kapitalertragsteueranmeldung angegeben werden werden. Damit die SVS aber auch von der Ausschüttung erfährt, wird nun die Übermittlung von Daten aus der Kapitalertragsteueranmeldung an die SVS gesetzlich geregelt. Die Übermittlung betrifft bereits Ausschüttungen, die ab dem 1.1.2019 zugeflossen sind.
Aus Gründen der administrativen Entlastung ist im Falle der Corona bedingten Geschäftsschließung eine Ab- und spätere Anmeldung der Registrierkasse über FinanzOnline nicht erforderlich.
Für pensionierte Ärzte, die während der Corona-Krise erneut tätig werden, geht der Hälftesteuersatz anlässlich der Betriebsaufgabe gem § 37 Abs 5 EStG nicht verloren.
Stand: 21. April 2020
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