Gewinne aus Bienenzucht im Rahmen der landwirtschaftlichen Pauschalierung - Landwirtschaftsnews
Versteuerung im Rahmen der Vollpauschalierung oder Teilpauschalierung möglich
Land- und Forstwirte haben zwischen Urprodukten und be- und/oder verarbeiteten Produkten zu unterscheiden. Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist.
Da der Gewinn aus der Veräußerung von Urprodukten bei vollpauschalierten Betrieben durch die Pauschalierung abgegolten ist, müssen die Einnahmen aus der Veräußerung von Urprodukten für Zwecke der Einkommensteuer nicht aufgezeichnet werden. Im Zweifel sind jedoch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung anhand geeigneter Unterlagen (Belegaufbewahrung) nachzuweisen.
In den Einkommensteuerrichtlinien ist ein Urproduktekatalog angeführt, welcher hilft, Urproduktion von Be- und/oder Verarbeitung abzugrenzen. Mit der letzten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien wurde dieser Katalog nun erweitert um:
Eine Be- und Verarbeitung liegt nun auch in folgenden Fällen vor:
Stand: 27. Dezember 2018
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