Wichtige steuerrechtliche Grenzwerte Land- und Forstwirtschaft 2026 - Landwirtschaftsnews
Auflistung der wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte des Jahres 2026
Mit 1.1.2026 sind in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, welche die Verwendung bestimmter Rodentizide (Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) regeln. Wer Rodentizide im Rahmen seines Betriebes einsetzt bzw. diese erwerben möchte, benötigt nunmehr hierfür einen Sachkundenachweis.
Rodentizide mit nachfolgenden Wirkstoffen dürfen ab 2026 nur mehr mit Sachkundenachweis verwendet werden:
Produkte mit Alpha-Chloralose und Coumatetralyl dürfen weiterhin ohne Sachkundenachweis erworben und verwendet werden. Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z. B. gegen Feld- und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
Berufliche Verwenderinnen und Verwender (z. B. Land- und Forstwirte), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen. Neben der unmittelbaren Verwendung gilt auch die Lagerung von Rodentiziden als Teil der Verwendung und erfordert ebenfalls einen Sachkundenachweis.
Das LFI (Ländliche Fortbildungsinstitut) Österreich bietet gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs (Dauer 2,5 Stunden) an, im Rahmen dessen der erforderliche Sachkundenachweis erworben werden kann.
Die Anmeldung dazu erfolgt unter nachfolgendem Link:
https://oe.lfi.at/onlinekurs-ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883511
Stand: 24. Februar 2026
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